Fördermittel für barrierefreie Bäder
Nutzen Sie staatliche Förderung für Ihre Badsanierung
Wenn Sie eine Badsanierung planen und dabei Wert auf Barrierefreiheit legen, können Sie verschiedene Fördermittel von KfW*, Kranken- und Pflegekasse und aus länderspezifischen Förderprogrammen beantragen. Wir von Wicht – Haustechnik aus Teutschenthal helfen Ihnen bei der Beantragung der Fördermittel.
*für die Beantragung der KfW-Förderung müssen Sie einen zertifizierten Energieberater hinzuziehen
Wir beraten Sie individuell
Die Fördermöglichkeiten für eine Badsanierung sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Als Handwerksbetrieb aus Teutschenthal wissen wir, welche Möglichkeiten für eine Förderung Sie in unserem Bundesland haben. Daher helfen wir Ihnen nicht nur bei der Beantragung einer Förderung durch KfW, Kranken- und Pflegekasse, sondern auch bei den länderspezifischen Förderprogrammen.
Es gibt verschiedene Voraussetzungen für eine Förderung. Je nachdem, welche Voraussetzungen Sie erfüllen, können Sie bei der KfW Fördermittel von bis zu 2.500 € für Einzelmaßnahmen beantragen. Diese Fördermittel stehen nur Privatleuten zur Verfügung, die ein Bad in ihrer bewohnten Eigentumswohnung oder im Eigenheim mit maximal zwei Wohneinheiten sanieren möchten. Bäder in Ferienwohnungen sind nicht förderfähig. Wichtig: Die Förderung muss vor Beginn der Sanierungsarbeiten beantragt werden und die Sanierung muss durch einen Fachhandwerker wie Wicht – Haustechnik durchgeführt werden.
Die Mindestanforderungen für Ihre Förderung
Raumänderungen
Mindestgröße Bad
1,80 m x 2,20 m
Bewegungsfreiheit
Platz vor und zwischen Sanitärobjekten für z. B. Rollstuhlnutzung
Türen
nach außen zu öffnen oder Schiebetür. Muss von außen entriegelbar sein
Dusche/Badewanne
Dusche
bodengleich oder max. 20 mm Erhöhung
Bodenbelag
rutschfest oder rutschhemmend